Bessere Nahversorgung - Mehr Wohnraum - Ausweitung von Verkaufsflächen nur bei Schaffung von Wohnungen möglich

stadt Koeln LogoDas Amt für Stadtentwicklung und Statistik hat eine Beschlussvorlage in die politischen Gremien eingebracht, die eine Ausnahmeregel zur Erweiterung von Verkaufsflächen für Lebensmittelmärkte beinhaltet. Das Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung der Kölnerinnen und Kölner vor dem Hintergrund des Einwohnerwachstums in Köln sicherzustellen. Gleichzeitig geht es darum, im Zusammenhang mit der Erweiterung von Verkaufsflächen flächensparend zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Für die geplanten Neuerungen muss das am 17. Dezember 2013 beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept für Köln angepasst werden.

Zukünftig soll es dadurch möglich werden, auch im Umkreis von 700 Metern um die Kölner Geschäftszentren Verkaufsflächen von Lebensmittelmärkten zu vergrößern, wenn die Grundstücke zusätzlich mit Wohnungen und gegebenenfalls mit sozialer Infrastruktur bebaut werden. Ursprünglich wurde eine solche Verkaufsflächenerweiterung zum Schutz der Zentren in der Regel abgelehnt. Für die mögliche Ausweitung der Märkte gibt es drei klar definierte Vorgaben:

Das Grundstück muss mit Wohnungen und sozialer Infrastruktur in Abhängigkeit zur zulässigen Bebauung (Geschossflächenzahl) optimal ausgenutzt werden. Das heißt, eine Erweiterung der Verkaufsfläche ist nur dann möglich, wenn gleichzeitig Wohnungen und gegebenenfalls soziale Infrastruktur (beispielsweise eine Kindertagesstätte) flächensparend am Standort angeboten werden.

Die geplante Gesamtverkaufsfläche des Lebensmittelmarktes darf nach dessen Erweiterung nicht größer sein als die Gesamtverkaufsfläche der bestehenden Lebensmittelmärkte (ab 400 Quadratmeter Verkaufsfläche) im benachbarten zentralen Versorgungsbereich. Hiermit wird sichergestellt, dass die Lebensmittelmärkte in den zentralen Versorgungsbereichen als wesentliche "Frequenzbringer" für die Zentren erhalten bleiben und somit die zentralen Versorgungsbereiche insgesamt geschützt und auch weiterentwickelt werden können.

Auch ist sicherzustellen, dass die geplante Erweiterung keine städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen entsprechend der Baunutzungsverordnung auslöst. Die maximal zulässige Verkaufsfläche muss für jeden Fall entsprechend rechnerisch ermittelt werden. In diese Berechnung fließen Faktoren wie die Einwohnerzahl des Nahbereichs, die nahversorgungsrelevante Pro-Kopf-Kaufkraft und die Flächenproduktivität des Unternehmens ein.
Die Anpassung dieser Erweiterungsregelung erfolgt im Vorgriff auf die Gesamtfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts. Mit der Fortschreibung, die derzeit im Auftrag der Verwaltung mit Unterstützung des Gutachterbüros GMA – Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung, erarbeitet wird, reagiert die Stadt auf die aktuellen Entwicklungen im Einzelhandel, aber auch auf den zunehmenden Versorgungsbedarf einer wachsenden Stadt.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept stellt im Kern den gesamtstädtischen Rahmen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels dar. Gleichzeitig soll die wohnortnahe Versorgung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten (insbesondere Lebensmittel und Drogeriewaren) möglichst flächendeckend gesichert werden. Dabei sollen die gewachsenen Geschäftszentren als prägende Orte des urbanen Lebens erhalten und gestärkt werden. Die Fortschreibung des Konzepts wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2019 vorliegen.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln kann im städtischen Internetauftritt abgerufen werden:

Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Jürgen Müllenberg / https://www.stadt-koeln.de

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Gesundheit und Bildung in Köln

Auslandsjahr, Schüleraustausch und Gap


weltFernweh: AUF IN DIE WELT-Messe am 15.06.2024 in Köln – Kostenfreie Insider-Informationen zu Schüleraustausch und Gap Year für das Auslandsjahr 2025 und 2026

Schüleraustausch USA und weltweit, High School in den USA, Internat in Kanada, Freiwillige...


weiterlesen...

Attentat von Volkhoven - Amoklauf an


stadt Koeln LogoAm Donnerstag, 11. Juni 1964, hat ein 42-jähriger Frührentner an der Volksschule in Köln-Volkhoven ein Attentat verübt. Er tötete acht Kinder und zwei Lehrerinnen, 22 weitere Personen erlitten im Zuge des Amoklaufs schwere Brandverletzungen.

Nicht...


weiterlesen...

Ausstellung In Focus Galerie - Nick


Petero by Cliff Fiji 2023Die in focus Galerie, Burkhard Arnold in Köln, freut sich Nick Brandt mit seiner Serie „The Day May Break“ zu präsentieren. The Day May Break ist eine fortlaufende globale Serie, die Menschen und Tiere porträtiert, die von Umweltzerstörung und Kli...


weiterlesen...

AIRBEAT ONE Festival 2024


Airbeat One 2023 by Kai Behrendt   KB201738228 Artists – 6 Stages – 4 Tage
Damit die Besucher keine Highlights verpassen, gibt es bereits jetzt den Timetable für den perfekten Festivalplan
 

Vom 10. – 14. Juli 2024 feiert die elektronische Musikwelt die 21. Ausgabe des AIRBEAT ONE Festivals...


weiterlesen...

Neues Rechtsgutachten bestätigt:


Umweltinstitut LogoMünchen/Hamburg, 12. Juni 2024. Die Netzbetreiber können die Umstellung der Gasnetze auf Wasserstoff noch nicht verlässlich zusichern. Daher können Kommunen bei ihrer Wärmeplanung auch nicht von einer Versorgung von Haushalten und anderen Kleinver...


weiterlesen...

Glyphosat: Auflagen in Deutschland


Umweltinstitut LogoMünchen/Berlin, 11. Juni 2024. Am 14. Juni entscheidet der Bundesrat über die künftigen Auflagen für den Einsatz von Glyphosat in Deutschland. Obwohl ein Verbot des umstrittenen Unkrautvernichters ab 2024 bereits gesetzlich verankert war, drohen n...


weiterlesen...
@2022 lebeART / MC-proMedia
toTop