Registermodernisierung nimmt Fahrt auf

BVA LogoPilotprojekt des Bundesverwaltungsamtes zur Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes erfolgreich abgeschlossen

Wenn Bürgerinnen und Bürger es wünschen, sollen bei der Antragstellung über einen Onlinedienst künftig die in der Verwaltung bereits vorliegenden Informationen automatisiert aus den jeweiligen Registern abgerufen werden (Once-Only-Prinzip). Dadurch wird die Antragstellung erleichtert und die Bearbeitung der Anträge beschleunigt. Behördenübergreifend automatisierte Prozesse setzen eine eindeutige Identifizierung der Personen in den Registern voraus, um Verwechslungen auszuschließen. Das 2021 beschlossene Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) sieht deshalb die Einführung einer übergreifenden Identifikationsnummer in insgesamt 51 Datenbestände der Verwaltung vor.

Die maßgeblichen Bestimmungen des Gesetzes sind zum 31. August 2023 in Kraft getreten, nachdem die technischen Voraussetzungen für den sogenannten Identitätsdatenabruf (IDA) geschaffen wurden. Die Register, also die 51 Datenbestände, sind damit verpflichtet, die Identifikationsnummern bis Ende 2028 abzurufen und zu speichern.

Bereits erfüllt hat diese Aufgabe das Nationale Waffenregister (NWR), das an einem Pilotprojekt zur Inbetriebnahme des Identitätsdatenabrufs teilgenommen hat. Im Rahmen des Projektes wurden die Identifikations-nummern und weitere Daten zur Person aus dem zentralen Datenbestand des Bundeszentralamtes für Steuern über das IDA-Verfahren des Bundesverwaltungsamtes erfolgreich in den Datenbestand des NWR übernommen.

Der Abruf und die Nutzung der Identifikationsnummern in der Verwaltung sind mit zahlreichen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes verbunden, die von technischen Maßnahmen bis hin zu einem Straftat-bestand bei einer missbräuchlichen Verwendung der Identifikationsnummer reichen. Besonders hervorzuheben ist die Einrichtung eines Datenschutzcockpits (DSC), über das Bürgerinnen und Bürger künftig online prüfen können, durch welche öffentlichen Stellen, wann, zu welchem Zweck und mit welchem Inhalt Datenübermittlungen unter Nutzung der Identifikationsnummer erfolgt sind.

Die Umsetzung des DSC durch die Freie Hansestadt Bremen ist bereits weit vorangeschritten, so dass voraussichtlich ab Anfang des kommenden Jahres die Nutzung in einer ersten Ausbaustufe möglich sein wird. Die danach folgende Ausbaustufe des Datenschutzcockpits wird Bürgerinnen und Bürgern auch einen unmittelbaren Einblick in die über sie in den Registern gespeicherten Bestandsdaten ermöglichen. Zudem sollen weitere Servicefunktionen entwickelt werden.

Die Registermodernisierung ist ein Schlüsselelement für digitale, bürokratiearme und serviceorientierte Verwaltungsprozesse. Auch wenn die Umsetzung des Gesamtvorhabens noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird, haben das Bundesverwaltungsamt, das Bundeszentralamt für Steuern und das Informationstechnikzentrum Bund als gemeinsamer IT-Dienstleister mit der erfolgreichen Inbetriebnahme des Identitätsdatenabrufs einen ersten wichtigen Meilenstein erreicht.

Quelle: www.bundesverwaltungsamt.de

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