Europa: Istanbul-Konvention darf nicht untergraben werden

amnesty logoIn den zehn Jahren nach ihrer Unterzeichnung am 11. Mai 2011 hat die Istanbul-Konvention einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen geleistet. Wie die Entwicklung in der COVID-19-Pandemie zeigt, besteht aber nach wie vor dringender Handlungsbedarf. Der Rückzug der Türkei und Ankündigungen anderer Staaten, die Konvention nicht zu ratifizieren, dürfen von der europäischen Staatengemeinschaft nicht hingenommen werden. Amnesty fordert die türkische Regierung auf, ihre Entscheidung zu revidieren und ruft zu einem internationalen Aktionstag unter dem Motto „Die Istanbul-Konvention rettet Leben“ auf.

BERLIN, 10.05.2021 – Zehn Jahre nach Erstunterzeichnung der Istanbul-Konvention fordert Amnesty International die europäische Staatengemeinschaft auf, sich verstärkt bei der Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen sowie gegen häusliche Gewalt einzusetzen.
 
„Die Istanbul-Konvention ist ein Meilenstein im Bemühen, Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhüten. Sie ist angesichts eines deutlichen Anstiegs von Berichten häuslicher Gewalt im Zuge der COVID-19-Einschränkungen heute wichtiger denn je“, sagt Dominique Renault, Expertin für Menschenrechtsverletzungen an Frauen bei Amnesty International in Deutschland.
 
Seit dem Ausbruch von COVID-19 verzeichnen die Notrufstellen und Frauenhäuser in ganz Europa eine alarmierende Zunahme der Anrufe von Frauen, denen aufgrund des Lockdowns und anderer restriktiver Maßnahmen Gewalt droht. Ausgerechnet in dieser Situation hat die Türkei im März beschlossen, aus dem Vertrag auszusteigen. Die Türkei war der erste von 13 Erstunterzeichnerstaaten, der die Istanbul-Konvention ratifizierte.
 
„Der Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention wird katastrophale Auswirkungen auf die Rechte von Frauen und Mädchen in der Türkei haben. Wir fordern die türkischen Behörden auf, ihre Entscheidung unverzüglich rückgängig zu machen und Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Frauen und Mädchen, aber auch von LGBTI-Personen, zu ergreifen“, sagt Renault.
 
Amnesty International weist in ihrem Jahresbericht 2020/21 darauf hin, dass in der Türkei häusliche Gewalt infolge der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zugenommen hat, ohne dass die Behörden darauf angemessen reagierten. Nach Angaben des Innenministeriums wurden 2020 insgesamt 266 Frauen durch geschlechtsspezifische Gewalt getötet. Frauenorganisationen legten weitaus höhere Zahlen vor. In den ersten Monaten dieses Jahres wurden Berichten zufolge pro Monat etwa 30 Frauen ermordet – demnach zeichnet sich eine steigende Tendenz ab. In vielen Fällen hätten Frauen vor ihrer Ermordung mehrfach bei der Polizei um Schutz ersucht, aber keine Hilfe bekommen.
 
Amnesty International sieht zudem die europäische Staatengemeinschaft in der Pflicht, alles daran zu setzen, dass die Istanbul-Konvention nicht durch weitere Austritte untergraben wird.
 
„Sich von der Konvention zurückzuziehen, ist ein folgenreicher Schritt für Millionen von Frauen und Mädchen und Organisationen, die den Überlebenden von sexualisierter und häuslicher Gewalt lebenswichtige Unterstützung geben. Es sendet das Signal, dass es ihre persönliche Sicherheit und ihr Wohlergehen nicht wert sind, geschützt zu werden. Es wäre zudem ein Rückschritt, der nach internationalen Menschenrechtsnormen verboten ist“, sagt Renault.
 
Hintergrund
 
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, wurde am 11. Mai 2011 von 13 Mitgliedsstaaten des Europarats in Istanbul unterzeichnet. Bis März 2020 wurde das Übereinkommen von 45 Staaten unterzeichnet und von 34 ratifiziert. Das türkische Parlament hat es als erstes der Unterzeichnerstaaten am 14. März 2012 ratifiziert, die sich daraus ergebenden Anforderungen jedoch nie umgesetzt. Am 20. März 2021 erklärte der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan den Austritt seines Landes aus der Konvention. Wenn die Entscheidung nicht rückgängig gemacht wird, tritt der Austritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
 
Die Istanbul-Konvention sieht einige lebenswichtige Schutzmechanismen für Frauen und Mädchen vor. Sie ist der erste europäische Vertrag, der die Eindämmung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zum Thema hat. Die Konvention deckt alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt ab. Länder, die die Konvention ratifiziert haben, darunter auch Deutschland, sind verpflichtet, die Überlebenden der Gewalt zu schützen und zu unterstützen. Sie müssen zudem Dienstleistungen wie Notrufe, Frauenhäuser, medizinische Leistungen, Beratung und rechtlichen Beistand einrichten.
 
Amnesty International ruft für den 11. Mai zu einem internationalen Aktionstag mit dem Slogan „Die Istanbul-Konvention rettet Leben“ auf. Zudem wird Amnesty International, vertreten durch Nils Muižnieks, Direktor für Europa bei Amnesty International, an einer Veranstaltung des Europarats zum Jubiläum der Istanbul-Konvention teilnehmen.

Quelle: www.amnesty.de

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