Abstellverbot für E-Scooter in den Fußgängerzonen

Abstellen in hochfrequentierten Fußgängerbereichen soll nicht mehr möglich sein
Die Stadt Köln hat jetzt im Gespräch mit den E-Scooter-Verleihern eine klare Regelung für das Abstellen von E-Scootern getroffen. Danach wird künftig das Beenden der Ausleihzeit für einen Elektro-Scooter innerhalb der linksrheinischen Fußgängerzone und am linksrheinischen Innenstadt-Rheinufer nicht mehr möglich sein. Über eine Software-Anwendung nimmt der Elektro-Scooter, wenn er an einem falschen Standort steht, die Beendigung nicht an. Der Benutzer muss, wenn er seine kostenpflichtige Ausleihe beenden will, das Gerät an einen anderen, zugelassenen Standort bringen. Bisher galt das Abstellverbot nur für einen Bereich rund um den Dom. Die...