Das Visa-Informationssystem nimmt seinen Betrieb auf
Bundesverwaltungsamt übernimmt Funktion der Nationalen Kopfstelle
Am 11.10.2011 hat das europäische Visa-Informationssystem (VIS) auf Grundlage der VIS-Verordnung (Verordnung (EC) Nr. 767/2008) seinen Betrieb aufgenommen.
Die Verordnung regelt Zweck, Funktionen, Zuständigkeiten im VIS und legt die Bedingungen und Verfahren für den Austausch von Daten über Kurzzeitvisa zwischen den Schengen-Staaten fest.
Ziel ist es, das Visumantragsverfahren zu vereinfachen und Gefahren für die Innere Sicherheit der Mitgliedstaaten zu verhindern.
Das VIS soll durch einen europaweiten Datenaustausch über Visa, die für einen kurzfristigen Aufenthalt erteilt werden, dazu beitragen, Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit vorzubeugen, Visumbetrug zu...