Airbnb und Co: Immer mehr Angebote zur Kurzzeitvermietung in Köln

stadt Koeln LogoStudie des Instituts für Wirtschaftspolitik an der Universität wird vorgestellt

Angebote der Kurzzeitvermietung haben in Köln seit Mitte 2015 deutlich zugenommen. Das ist ein Ergebnis der Studie "Lokale Wohnungsmarkteffekte durch Kurzzeitvermietung in Köln", die das Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln im Auftrag des Amtes für Wohnungswesen erstellt hat. Die Kurzzeitvermietung von Wohnungen in Köln, vermittelt über Onlineportale wie zum Beispiel Airbnb, wird durch die Stadt Köln schon seit längerer Zeit kritisch betrachtet, da sie den angespannten Kölner Wohnungsmarkt zusätzlich belastet. Die Studie liefert nun belastbare Daten, inwieweit Onlineportale in Köln zur Wohnraumverknappung und somit zu Mietpreissteigerungen beitragen.

Weitere Kernaussagen:

  • Neben dem klassischen Home-Sharing ist auch die Anzahl der professionellen Angebote zur Kurzzeitvermietung gestiegen.
  • Bei professionellen Angeboten zur Kurzzeitvermietung besteht eine direkte Nutzungskonkurrenz zur Langzeitvermietung (Verknappung des Wohnraumes).
  • Es konnte nachgewiesen werden, dass Angebote zur Kurzzeitvermietung kleinräumig (stadtteilbezogen) zum Mietenanstieg in Köln beitragen.
  • Die Einführung eines Registrierungsverfahrens, wie es momentan im Rahmen des Gesetzentwurfs des Wohnraustärkungsgesetzes NRW diskutiert wird, wird im Sinne einer wünschenswerten Transparenz für sinnvoll erachtet.

Diese wissenschaftliche Grundlage zeigt noch einmal, wie wichtig effektiver Wohnraumschutz in einer Metropole wie Köln ist, sagt Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln.

Wir werden weiter für einen bezahlbaren und guten Wohnraum eintreten.

Mit dem Erlass einer Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum hat der Rat der Stadt Köln erstmals am 1. Juli 2014 die Zweckentfremdung von Wohnraum reglementiert und mit der Nachfolgesatzung zum 1. Juli 2019 neben freifinanzierten Miet- und Genossenschaftswohnungen auch Wohnraum in Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen unter einen besonderen Schutz gestellt.Die Studie und ihre Ergebnisse werden im Januar dem Ausschuss für Soziales und Senioren sowie dem Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt.

Die Ausschussmitteilung und die vollständige Studie

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw

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