Corona-Virus: Inzidenzzahl liegt bei 142,0

stadt Koeln LogoAktuell sind 2.150 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert

Zur aktuellen Lage: Mit Stand heute, Freitag, 18. Dezember 2020, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 23.018. (Vortag: 22.748) bestätigten Corona-Virus-Fall. Die Inzidenzzahl liegt in Köln aktuell bei 142,0, die Reproduktionszahl bei 1,00.  

329 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 90 auf der Intensivstation. Dem Gesundheitsamt wurden sieben weitere verstorbene Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, gemeldet: eine 73-Jährige, eine 80-Jährige, ein 73-Jähriger, ein 80-Jähriger, ein 83-Jähriger, ein 86-Jähriger und ein 89-Jähriger, alle mehrfach vorerkrankt. Bislang sind damit 298 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben.  

Aktuell sind 2.150 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert. (Hinweis: Die Zahl zu den bestätigten Corona-Virus-Fällen und die Zahl der Toten beziehen sich ausschließlich auf Kölner Bürgerinnen und Bürger. Die Zahlen zu den Patienten im Krankenhaus beinhalten nicht nur Kölner Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Erkrankte von außerhalb.)  

Infektionsfälle in Schulen und Kitas

Aktuell gibt es an 116 Schulen 214 infizierte Schülerinnen und Schüler sowie an 45 Schulen 52 infizierte Mitarbeitende. Des Weiteren gibt es in 35 Kitas 39 infizierte Kinder und 41 infizierte Mitarbeitende in 31 Kitas. In Köln gibt es insgesamt 297 Schulen mit 152.049 Schülerinnen und Schülern, 685 Kitas mit 41.986 Kita-Kindern und 918 Tagespflegepersonen beziehungsweise Großtagespflegestellen, die 3.397 Kinder betreuen.    

Infektionsfälle in Heimen

Aktuell gibt es in 63 Einrichtungen 351 positive Bewohnerinnen und Bewohner. Darüber hinaus gibt es 265 infizierte Mitarbeiter.   

Zum Jahreswechsel gilt in Teilen des Stadtgebiets ein Feuerwerksverbot

Die Stadt Köln verbietet zum Jahreswechsel 2021/2021, vom 31. Dezember, 20 Uhr, bis 1. Januar, 3 Uhr, in Teilen des Stadtgebiets das Zünden und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln, Raketen, bengalischem Feuer, Rauchpulver oder anderen pyrotechnischen Gegenständen.

Das Verbot gilt für folgende Bereiche:

  • Domumgebung (Hier gilt die Allgemeinverfügung vom 18. Dezember 2019 fort.) 
  • Altstadt
  • Deutzer Brücke, Hohenzollernbrücke und Bereich Deutz Nord (insbesondere Rheinboulevard/Rheinpromenade rechtsrheinisch)
  • Severinsbrücke, Rheinauhafen und Bereich Deutz Süd 
  • Hohenzollernring, Friesenplatz und Rudolfplatz
  • Zülpicher Viertel 
  • Rheinuferpromenade linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und gegenüber Gustav-Heinemann-Ufer 
  • Ebertplatz und Theodor-Heuss-Park
  • übrige Rheinbrücken auf Kölner Stadtgebiet 
  • Deutzer Freiheit ab der Kreuzung Mindener Straße bis zur Kreuzung Justinianstraße 
  • Brüsseler Platz inklusive St. Michael und unmittelbare Umgebung - Chlodwigplatz und dessen Umgebung - Bereich Görlinger Zentrum (Bocklemünd/Mengenich) 
  • Bereich Chorweiler Zentrum mit Pariser Platz, Liverpooler Platz, Turkuplatz und Grazer Steig (über Mercatorstraße und Chorweiler Zubringer) 
  • Wiener Platz und Frankfurter Straße 
  • Frankfurter Straße ab Genovevastraße bis Montanusstraße 
  • Keupstraße ab Ecke Schanzenstraße bis Kreuzung Bergisch Gladbacher Straße

Das Feuerwerksverbot soll dazu dienen, die Bildung von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zu verhindern. Zudem soll es bewirken, dass die Gesundheitseinrichtungen nicht durch zusätzliche Patienten, die durch Feuerwerk beispielsweise Brandverletzungen erleiden, überstrapaziert werden. In den Verbotszonen ist in den zurückliegenden Jahren aus größeren Menschenansammlungen heraus in erheblichem Umfang Pyrotechnik gezündet und abgebrannt worden. Sie gelten auch in diesem Jahr als "Hotspots".

Einen Überblick über die Verbotszonen

Weihnachtsgottesdienste

Für die Advents-, Weihnachts- und Jahresabschlussgottesdienste sowie alle Gottesdienste bis zum 10. Januar 2021 gilt für Innenräume die Absprache der Landeskirchen mit dem Land Nordrhein-Westfalen. Für Open-Air-Gottesdienste wurden die Anforderungen der geänderten Coronaschutzverordnung sowie dem Infektionsgeschehen angepasst.

Advents- und Weihnachtsgottesdienste 2020

Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen sind im Internet abrufbar

Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere Informationsseiten. Dort werden täglich aktuelle Zahlen veröffentlicht. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Service-Rufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar, samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr.

Corona Virus
Corona Warn-App
Corona-Schutzverordnung des Landes NRW
Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Schulen
Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Simone Winkelhog

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