"Widerständige Alte": Verfassungsklage gegen Atombomben in Büchel eingereicht

Karlsruhe, 24.8.2020. Begleitet von dreißig Atomwaffengegner*innen reichten heute vier Aktivist*innen der Gruppe „Widerständige Alte“ ihre Verfassungsklage beim obersten Gericht in Karlsruhe ein. Sie sehen ihr Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Grundgesetz), die Würde aller Menschen, auch der "gegnerischen" Bevölkerung (Artikel 1 GG), sowie einer intakten Umwelt für die nachfolgenden Generationen (Artikel 20a GG) durch das Üben deutscher Soldaten für einen Atomkrieg im Rahmen der „Nuklearen Teilhabe“ Deutschlands an den US- Atombomben verletzt. Wie die Kölner Journalistin Ariane Dettloff (76 J.) erläuterte, bricht die „Nukleare Teilhabe“ das Völkerrecht. Sie verstoße erstens gegen internationale...