Deutschland: Neues BND-Gesetz ermöglicht anlasslose Massenüberwachung

amnesty logoBERLIN, 25.03.2021 – Amnesty International kritisiert das neue BND-Gesetz als unzureichend in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre. Der Bundestag hat heute das neue Gesetz zur Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes verabschiedet. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine bessere Kontrolle des BND gefordert.

Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, sagt dazu:

„Das neue BND-Gesetz wird menschenrechtlichen Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre nicht gerecht und setzt auch die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht hinreichend um. Statt den Bundesnachrichtendienst mit einem grundlegenden Neuentwurf endlich auf soliden Boden zu stellen, schränkt das neue Gesetz die bestehenden Überwachungsbefugnisse kaum ein und erweitert sie an einigen Stellen sogar. So kann der BND künftig durch eine sogenannte ’Eignungsprüfung‘ Telekommunikationsnetze faktisch unbegrenzt überwachen und braucht hierfür nur eine BND-interne Entscheidung – ein Einfallstor für unkontrollierte und anlasslose Massenüberwachung.

Darüber hinaus soll der BND künftig sogenannte Staatstrojaner einsetzen dürfen. Amnesty International hat grundsätzliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit staatlichen Hackings im Aufgabenbereich der Nachrichtendienste. Staatliches Hacking gefährdet außerdem die sichere Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger, wenn Sicherheitslücken – etwa in Betriebssystemen – von staatlichen Behörden ausgenutzt werden, statt sie dem Hersteller zu melden. Die Lücke bleibt in allen Geräten weltweit offen, nicht nur in dem des Überwachungsziels. Das kann unzählige Nutzerinnen und Nutzer gefährden – von der Verwaltungsangestellten über den Wirtschaftsakteur bis hin zu Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern weltweit.“

Quelle: www.amnesty.de

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