Soziale Erhaltungssatzung für "Ehrenfeld Ost" geplant
Verwaltung startet Haushaltsbefragung in den Wohnvierteln
Die Stadt Köln startet in dieser Woche in einem Bereich im Stadtbezirk Ehrenfeld mit der Befragung von rund 9.000 ausgewählten Haushalten. Alle zufällig ermittelten Haushalte erhalten ein persönliches Anschreiben. Die Befragung ist Teil der vertieften sozialräumlichen Untersuchung, mit der geklärt werden soll, ob die Anwendungsvoraussetzungen für eine Soziale Erhaltungssatzung gegeben sind.
Die vorgesehenen Wohnviertel gehören mit ihrer typischen Mischung aus Wohnen und Gewerbe zu den ältesten Vierteln in Köln. Das Gebiet wird vom Ehrenfeldgürtel, der Subbelrather Straße, der Innere Kanalstraße sowie der Weinsbergstraße eingegrenzt.
Im Auftrag der Stadt Köln übernimmt das Büro "ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH" aus Hamburg die Befragung und die Auswertung der Daten. Alle, die angeschrieben werden, haben die Möglichkeit, postalisch oder über das Internet an der Befragung teilzunehmen. Es ist wichtig, dass sich möglichst viele Bewohner*innen an der Befragung beteiligen, denn nur so ergibt sich ein möglichst umfassendes Bild über die aktuelle Wohnsituation und die Struktur der Haushalte in dem Gebiet. Die Ergebnisse der gesamten Untersuchung werden der Politik als Entscheidungsgrundlage über einen möglichen Satzungsbeschluss vorgelegt.
Eine Soziale Erhaltungssatzung gibt der Stadt die Möglichkeit, Aufwertungsprozesse in Wohnquartieren sozial verträglicher und behutsamer steuern zu können. Die Wohnbevölkerung soll vor Verdrängungsprozessen geschützt werden, die durch bestimmte bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Wohnungen verursacht werden. Mit diesem städtebaulichen Instrument ist es unter anderem möglich, Einfluss auf die grundsätzliche Erhaltung des Wohnungsbestandes als wesentliche städtebauliche Voraussetzung für die Erhaltung der im Gebiet vorhandenen Haushalts- und Bewohnerstruktur zu nehmen.
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln hatte in seiner Sitzung am 7. April 2022 den Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet "Ehrenfeld Ost" gefasst. Bereits mit dem Beschluss über die Aufstellung der Sozialen Erhaltungssatzung können Vorhaben wie Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten zurückgestellt beziehungsweise vorläufig untersagt werden. Damit ist der Aufstellungsbeschluss bereits im Vorgriff auf eine mögliche Satzung ein wirksames Sicherungsinstrument.
Fragen zur Untersuchung und allgemeine Informationen zum städtebaulichen Instrument "Soziale Erhaltungssatzung" können per E-Mail hier an das Amt für Stadtentwicklung und Statistik gerichtet werden.
Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw