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Bewohnerparken in Köln - Angepasste Bewohnerparkgebührenordnung im Gremienlauf

stadt Koeln LogoDie Verwaltung hat den politischen Gremien eine der Rechtsprechung angepasste Vorlage für eine neue Bewohnerparkgebührenordnung zur Entscheidung vorgelegt. Wie in der ursprünglichen Vorlage soll die Gebührenhöhe zukünftig nach der in Anspruch genommenen öffentlichen Parkfläche (Fahrzeuglänge) berechnet werden. Die Gebührenhöhe wurde jedoch angepasst. Spätestens zum 1. Januar 2025 soll die Verwaltungsgebühr auf einen jährlichen Betrag von 100 bis 120 Euro angehoben werden. Darin enthalten ist ein Verwaltungskostenanteil in Höhe von jeweils 30 Euro pro Jahr. Die Beschlussvorlage beinhaltet zudem den Auftrag an die Verwaltung für eine Erhöhung der Gebühren für Bewohnerparkausweise, sobald die rechtlichen Voraussetzungen für eine finanzielle Besserstellung von KölnPass-Inhaber*innen gegeben sind.  

Mit der Anpassung der Gebührenordnung reagiert die Verwaltung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das eine neue Gebührensatzung in der Stadt Freiburg für unwirksam erklärt hatte. Die Verwaltung hatte daher die im Mai 2023 eingebrachte Vorlage für eine neue Bewohnerparkgebührenordnung, die Gebühren zwischen 330 und 390 Euro vorsah, zurückgezogen.  

Ascan Egerer, Beigeordneter für Mobilität:

Mir ist wichtig zu betonen: Mit der neuen Bewohnerparkgebührenordnung berücksichtigen wir erstmals den wirtschaftlichen Wert des öffentlichen Straßenlands. Bislang war lediglich eine reine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Trotz angepasster Gebühr bleibt das erklärte Ziel gleich: Wir möchten Anreize zum Umdenken geben und den urbanen Raum menschen- und umweltgerechter gestalten.  

Die Mehreinnahmen sollen in den Gesamthaushalt fließen. Es ist geplant, dass diese im Rahmen der Haushaltsplanung vornehmlich für Projekte zur Förderung der Mobilitätswende genutzt werden. Damit soll nicht zuletzt auch ein Mehrwert an Lebensqualität für die Menschen, die in Wohngebieten mit hohem Parkdruck leben, entstehen.  

Beitrag für eine lebenswerte Metropole
Nur mithilfe einer angemessenen Bewohnerparkgebühr kann eine gewünschte Steuerungswirkung im Sinne einer fairen Neuaufteilung des öffentlichen Raumes erzielt werden. Die neue Bewohnerparkgebühr soll einen Beitrag dazu leisten, dass sich der Parkdruck im öffentlichen Raum verringert. Zum einen werden private Kfz-Stellplätze und Garagen wieder verstärkt zum Parken des eigenen Autos genutzt und zum anderen regt es zum Nachdenken an, ob sich das vielleicht nur sporadisch genutzte Auto noch rechnet.  

Überdies soll die Einführung dieser Gebühr Anreize schaffen, nach Möglichkeit auf umweltfreundliche Alternativen wie den ÖPNV, das Rad oder auf Angebote des Carsharings umzusteigen oder vielleicht ein kleineres Auto in Erwägung zu ziehen und somit die Qualität des öffentlichen Raumes mit zu verbessern.  

Gebührengestaltung
Bisher wurde in den derzeit 47 Bewohnerparkgebieten lediglich der Verwaltungsaufwand, also eine Bearbeitungsgebühr zur Ausstellung des Bewohnerparkausweises von 30 Euro pro Jahr fällig; das Parken an sich war kostenlos. Eine veränderte Landesgesetzgebung ermöglicht nun den Kommunen, die Höhe der Bewohnerparkgebühren selbst festzulegen und dabei die Flächeninanspruchnahme mit zu berücksichtigen. Von dieser Möglichkeit macht die Stadt Köln nun Gebrauch.  

In Zukunft soll der wirtschaftliche Wert der Parkmöglichkeiten für die Bewohner*innen herangezogen werden. Dafür wurde anhand der geltenden Parkgebühren berechnet, wie hoch der Wert für einen Bewohnerparkausweis ist. Der wirtschaftliche Wert eines öffentlichen Parkplatzes ist gleichzeitig mit der tatsächlich in Anspruch genommenen Fläche durch den Pkw verknüpft. Aus diesem Grund fließt in die Berechnung zusätzlich die Länge des Fahrzeuges ein. Zusätzlich wird – wie bisher – der Verwaltungsaufwand, also die Personal- und Sachkosten, in Rechnung gestellt.  

Die so ermittelte Gebührenhöhe würde eine exorbitante Steigerung der bisherigen Verwaltungsgebühr für Bewohnerparkausweise darstellen, die in keiner Weise die derzeit zu erwartenden Preissteigerungen für Lebenshaltung, Energie und Kraftstoffe berücksichtigt. Zudem lässt die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland keine Förderung bzw. Ermäßigung aus sozialen Aspekten bei den Gebühren für das Bewohnerparken zu. Aus diesen Gründen wurden die zuvor geplanten, deutlich höheren Gebühren für das Bewohnerparken, auf ein insgesamt niedrigeres Niveau, das ursprünglich für "KölnPass"-Inhaber*innen vorgesehen war, angepasst. 

Die Verwaltung empfiehlt, die neuen Gebühren für einen Bewohnerparkausweis in einem ersten moderaten Schritt – abhängig von der Größe des Fahrzeugs – auf 100 Euro/ bis120 Euro pro Jahr festzusetzen.

Gebühren Fahrzeuge            bis 4.109 mm Gebühren Fahrzeuge                 4.110 mm bis 4.709 mm Gebühren Fahrzeuge            4.710 mm bis 5.600 mm
 100€  110€  120€

Sobald die rechtlichen Möglichkeiten gegeben sind, aus sozialen Gründen eine Förderung bei den Bewohnerparkausweisen vorzunehmen, wird die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten, die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis anzuheben. Inhaber*innen eines "KölnPasses" erhalten dann, wie ursprünglich geplant, eine Gebührenermäßigung. Dazu wird die Verwaltung zum gegebenen Zeitpunkt dem Rat der Stadt Köln eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen.  

Ausnahmegenehmigungen (beispielsweise für Handwerksbetriebe und Ärzt*innen)
Die nach § 46 StVO erteilten Ausnahmegenehmigungen (Parkerleichterungen für Handwerker*innen, Hebammen, Pflegedienste, Ärzt*innen oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen) sind von der Gebührenanpassung nicht betroffen.  

Keine Bewohnerparkausweise für übergroße Fahrzeuge
Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 5.600 Millimetern erhalten künftig keine Bewohnerparkausweise mehr. Fahrzeuge mit solchen Ausmaßen, die auf öffentlichen Stellplätzen abgestellt werden, ragen oft entweder in die Fahrbahn hinein oder schränken die Bewegungsfreiheit auf Gehwegen ein. Sie führen zu negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.  

Darüber hinaus soll ein Konzept erarbeitet werden, wie das Bewohnerparken auf städtische Parkbauten ausgeweitet werden kann. Anhand zweier städtischer Parkbauten soll exemplarisch ein konkretes Betriebskonzept aufgestellt und den zuständigen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.  

Das zugrundeliegende Kriterium "Fahrzeuglänge" sowie die zugehörigen Reduzierungstatbestände müssen im Vergleich zur bisherigen Verwaltungspraxis bei der Gebührenermittlung berücksichtigt werden. Eine grundlegende Überarbeitung der vorhandenen Software ist damit unumgänglich. Zudem soll zukünftig in der Software die Möglichkeit der Berechnung von Gebührenrückerstattungen bei frühzeitigem Ausscheiden verankert werden.   Bewohnerparkausweise können jeweils mit einer Dauer von sechs, zwölf oder 24 Monaten ausgestellt werden. Ein Antrag auf Verlängerung kann frühestens drei Monate vor Ablauf des Gültigkeitszeitraumes beantragt werden.  

Mehreinnahmen zur Förderung für die nachhaltige Mobilität
Nach Erfahrungen anderer Städte kalkuliert die Verwaltung mit einer etwa 20 Prozent reduzierten Ausweisanzahl. So werden sich ab 2024 bei geschätzten ca. 48.800 auszustellenden Bewohnerparkausweisen die Einnahmen auf rund 5,3 Millionen Euro pro Jahr belaufen. Abzüglich der Personal- und Sachkosten der Verwaltung, den Mehraufwendungen für die erforderliche Softwareanpassung sowie gegebenenfalls Realisierung des Konzepts zur Ausweitung des Bewohnerparkens auf öffentliche und städtische Parkbauten.  

Das eingenommene Geld soll nach Möglichkeit für Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität verwendet werden und den Ausbau von Mobilitätsalternativen mitfinanzieren.  

Zahlen zum Bewohnerparken in Köln
Derzeit gibt es in Köln 47 Bewohnerparkgebiete mit insgesamt rund 51.400 Stellplätzen. Hiervon sind rund 40.000 mit sogenannten Bewohnerparkprivilegien ausgestattet. Zum 31. Dezember 2022 waren 61.020 Bewohnerparkausweise im Umlauf. Die der Kalkulation zugrundeliegende Einteilung der Pkw nach Fahrzeuglänge erfolgt auf Datenbasis der Kölner Pkw-Zulassungszahlen zum Stichtag 30. September 2022. Die Datenauswertung hat ergeben, dass die Kleinwagen-Klasse (bis 4.109 Millimeter) etwa 25 Prozent der Kölner Pkw-Bestandsflotte ausmacht. Pkw der Kompaktwagen-Klasse stellen etwa 50 Prozent des Bestands dar. Die verbleibenden rund 25 Prozent verteilen sich auf Pkw zwischen 4.710 bis 5.600 Millimetern.  

Seit Februar 2022 können die nordrhein-westfälischen Kommunen die Gebühren für Bewohnerparkausweise selbst festlegen. Davor regelte das Bundesrecht die Gebührenhöhe und begrenzte sie auf 30,70 Euro pro Jahr.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Robert Baumanns/ Sabine Wotzlaw

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