Ausbau von Windenergie im Stadtgebiet Köln
Städtebauliche Potentialanalyse zur Nutzung von Windkraftanlagen
Im Rahmen der Energiewende hat die Stadt Köln eine städtebauliche Potentialanalyse zur Nutzung von Windenergie erstellt. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Energieversorgung sicherzustellen. Die Stadt Köln berücksichtigt bei der derzeitigen Windenergieplanung maßgeblich die aktuellen Entwicklungen in der Landes- und Regionalplanung für erneuerbare Energien in Bezug auf Windenergie.
Die zugrundeliegenden rechtlichen Neuerungen und die zu berücksichtigenden Entwicklungen in der Landes- und Regionalplanung eröffnen der Stadt Köln veränderte Handlungsoptionen. Das bedeutet, dass es einen grundlegenden Systemwechsel bei der räumlichen Planung und Flächenbereitstellung für Windenergieanlagen (WEA) gibt. Generell wird das bisherige System der Konzentrationszonen für die Windenergie abgeschafft. Dieses wird durch eine Positivplanung der erforderlichen Flächen als sogenannte Windenergiebereiche (auf denen Windräder aufgestellt werden können) auf Ebene des Regionalplans ersetzt. Erste Ergebnisse der Landes- und Regionalplanung werden im Sommer 2024 erwartet.
Bisher waren die Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung verantwortlich, jetzt ist es die Ebene der Regionalplanung bei den Bezirksregierungen. In einem ‚Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien‘ zum Regionalplan Köln sollen nach den Vorgaben der Landesplanung Windenergiebereiche ausgewiesen werden. Bestehende kommunale Konzentrationszonen, in denen Windenergieanlagen errichtet werden können, werden bei Eignung in regionale Windenergiebereiche überführt.
Die Änderung des Landesentwicklungsplans NRW wird mit Beschluss des Landtags voraussichtlich Anfang 2024 rechtswirksam und gibt damit die Rahmenbedingungen für die Darstellung von Windenergiebereichen auf Ebene des Regionalplans vor. Bereits auf der Grundlage des Entwurfes des Regionalplanes nach Durchführung der Beteiligung (§ 9 Abs. 2 ROG) können folgende positive Rechtsfolgen eintreten: Genehmigungen können für Windkraftanlagen innerhalb der geplanten Windenergiegebiete schon dann erteilt werden, wenn anzunehmen ist, dass ein Vorhaben den künftigen Ausweisungen des Planes entsprechen wird (§245e Abs. 4 BauGB). Aufgrund der zeitlichen Vorgaben der Landesplanung gegenüber der Regionalplanung kann dieser Stand somit Ende 2024 beziehungsweise im Jahr 2025 erreicht sein.
Unabhängig von den Aktivitäten auf Ebene der Landes- und Regionalplanung hat die Stadt Köln eine umfassende städtebauliche Potentialanalyse zur Nutzung von Windenergie in Köln erstellt. Diese Analyse stellt Flächen im Stadtgebiet dar, die sich vorbehaltlich von Einzelfallprüfungen grundsätzlich für die Nutzung von Windenergie eignen. Zusätzlich zu den neuen gesetzlichen Regelungen hat die Stadt die Möglichkeit, einen aktiven Beitrag zum Ausbau der Flächenkulisse für die Windenergie zu leisten, indem sie an den Regionalplanprozess anschließend durch eigene Bauleitplanung weitere kommunale Windenergiegebiete ausweist.
Um Flächen für die Windenergie in den Regionalplanprozess einzubringen, bedarf es einer Weiterentwicklung der nun vorgelegten Potentialanalyse in ein kommunales Gesamtkonzept Erneuerbare Energien für Köln in enger Abstimmung mit dem Regionalplanprozess.
Ziel ist es, schnellstmöglich den Ausbau von Windenergie im Stadtgebiet Köln zu ermöglichen. Denn dieser ist ein wichtiger Standortfaktor für die Dekarbonisierungs-Strategien für in Köln ansässige Unternehmen. Sobald der Regionalplanentwurf bekannt ist, kann entschieden werden, ob die Stadt Köln darüber hinaus in eine weitergehende Positivplanung eintreten wird, oder ob die Festlegungen des Regionalplans bereits ausreichende Möglichkeiten bietet.
Städtebauliche Potentialanalyse zur Nutzung von Windenergie in Köln
Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw