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Oberbürgermeisterin bringt genehmigungsfähigen Haushalt ein

stadt Koeln LogoDoppelhaushalt 2025/2026 sichert Handlungsfähigkeit der Stadt – Priorisierung notwendig

In einer höchst angespannten Finanz- und Wirtschaftslage, die weit über die Belastungen der krisenhaften Vorjahre hinausgeht, ist es der Stadtverwaltung gelungen, einen den Bedürfnissen der wachsenden, dynamischen Metropole Köln angemessenen und zugleich formal genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert stellten dem Rat der Stadt Köln am heutigen Donnerstag, 14. November 2024, den Entwurf des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2025/2026 und die dazugehörige mittelfristige Finanzplanung bis 2029 vor. Die Beschlussfassung des Rates über den Haushalt ist für die Ratssitzung im Februar 2025 geplant, bis dahin erfolgen Beratungen im Rat sowie in den Ausschüssen und Bezirksvertretungen.

Dem Haushaltsplanentwurf gelingt es, die Anforderungen einer lebenswerten Stadt mit ihren Leistungen für Bürgerinnen und Bürger in Einklang zu bringen mit den äußerst kritischen finanziellen Rahmenbedingungen. Der Haushalt trägt mit einem deutlichen Aufwuchs der Gesamtaufwendungen den Aufgaben und der allgemeinen Kostenentwicklung Rechnung und setzt wichtige und starke Akzente für die attraktive Metropole Köln, verteilt die zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit erforderlichen Lasten gerecht und fair und stellt sicher, dass Köln handlungsfähig und lebenswert bleibt. Der Haushaltsplanentwurf ist eine tragfähige Basis für die Beratungen in den Gremien des Rates der Stadt Köln.

Nach überwiegend positiven Ergebnissen der Jahre 2020 bis 2023, die auch den Corona- und Ukraine-Isolierungen geschuldet sind, vollzieht sich derzeit in finanzieller Hinsicht eine deutliche Zeitenwende. Schon für das laufende Jahr 2024 wird aktuell ein Defizit von minus 321 Millionen Euro prognostiziert. Hintergrund sind massiv gestiegene Belastungen auf der Aufwandsseite, mit denen die Erträge nicht Schritt halten. Diese Entwicklung prägt auch den vorgelegten Haushaltsentwurf für einen Doppelhaushalt 2025/2026.

Das jetzt eingebrachte, rund 2.500 Seiten umfassende Gesamtwerk ermöglicht die notwendigen Investitionen in Zukunftsthemen und die Aufrechterhaltung der die Stadt Köln tragenden Strukturen. Dafür stellt der Planentwurf in erheblichem Umfang Mittel bereit, um in den kommenden Jahren die notwendige urbane Transformation insbesondere in den Themenfeldern Mobilitätswende, Klimaschutz und Klimawandelanpassung, und Digitalisierung voranzutreiben und die Lebensqualität und den Zusammenhalt in Köln zu wahren und zu stärken. Besonderes Gewicht haben die Bereiche Gesundheit, Jugend, Bildung und Soziales. Personalkosten infolge der hohen Tarifabschlüsse sowie hohe Belastungen durch die Zinswende belasten die Aufwandseite zusätzlich stark.

Die Gesamtaufwendungen steigen auf 6,45 Milliarden Euro in 2025 und 6,69 Milliarden Euro in 2026 (2024: 5,92 Milliarden Euro). Ihnen stehen allerdings nur Erträge von 6,05 Milliarden Euro in 2025 und 6,21 Milliarden Euro in 2026 (Plan 2024: 5,63 Milliarden Euro) gegenüber. Durch den in Köln gegebenen breiten Branchenmix ist es zwar bisher gelungen, die Gewerbesteuererträge mit einer leicht ansteigenden Tendenz stabil zu halten, jedoch halten die Erträge aus Steuern, Abgaben, Zuwendungen und Umlagen von Bund und Land sowie aus Kostenerstattungen und Umlagen insgesamt nicht mit den massiv gestiegenen Aufwendungen mit. Das planerische Defizit liegt bei 395,1 Millionen Euro in 2025 und 439,7 Millionen Euro in 2026. Die Entnahmequote aus der Allgemeinen Rücklage beträgt in 2025 7,61 Prozent und in 2026 4,96 Prozent. Inklusive der Mittelfristplanung bis einschließlich 2029 geht die Verwaltung von einer Verringerung der Allgemeinen Rücklage und damit einem Eigenkapitalverzehr in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro aus. Diese Entwicklung erfordert auch in den Folgejahren konsequentes Gegensteuern, wenn die Stadt Köln nicht ihre Handlungsfähigkeit verlieren will.

Durch umfangreiche, in den vergangenen Monaten erarbeitete Konsolidierungsmaßnahmen ist es gelungen, die derzeit absehbaren Verluste auf das oben genannte Maß zu begrenzen und ein Abrutschen in die Haushaltssicherung zu vermeiden. Diese Maßnahmen im Umfang von 93,5 Millionen Euro in 2025 bis 115,1 Millionen Euro in 2029 sowie die zusätzliche Veranschlagung eines globalen Minderaufwands ab 2026 und von Verlustvorträgen in kommenden Haushaltsjahren verhindern einen übermäßigen Eigenkapitalverzehr, der die Stadt sonst unweigerlich in ein verpflichtendes Haushaltssicherungskonzept geführt hätte.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker unterstreicht:

Eine Millionenmetropole wie Köln kann es sich nicht leisten, dass zentrale Entscheidungen über die Zukunft unserer Stadt von der Kommunalaufsicht statt vom Rat getroffen werden. Unser Ziel war es daher, einen Haushalt einzubringen, der sicherstellt, dass in dieser ernsten Lage die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Kölnerinnen und Kölner die Hoheit über die Finanzen behalten und den Weg bestimmen, den Köln in Zeiten multipler Krisen und Herausforderungen nimmt. Diese Handlungsfähigkeit können wir aber nur erhalten, wenn wir den eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortsetzen. Ich verstehe es als gemeinsame Aufgabe von Rat und Verwaltung, Prioritäten zu setzen und sie den Kölnerinnen und Kölnern dann zu erklären. Aufrichtigkeit ist mein Erfolgsrezept als Oberbürgermeisterin, in guten wie in schwierigen Zeiten.

Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert weist darauf hin:

Die Haushaltssituation der Stadt ist und bleibt ernst. Wir befinden uns mitten in der Finanzkrise und Abwarten ist keine Lösung. Deshalb steuern wir mit diesem Haushalt um. In einem gemeinsamen Kraftakt ist es gelungen, im Haushalt sowohl den wachsenden Aufgaben dieser Stadt als auch den schwierigen Rahmenbindungen Rechnung zu tragen.

Zum Haushaltsplanentwurf

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitSimone Winkelhog

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