Kölner Arbeitslosenzentrum KALZ - Informationsveranstaltung zum Thema "Kosten der Unterkunft im SGB II"
Die angemessenen Kosten der Unterkunft bei Bezug von ALG II setzen sich zusammen aus der Kaltmiete, den Neben – und Heizkosten. In der Beratungspraxis stellen sich dabei viele Fragen zu diesem Thema:
• Welche Rechte und Pflichten habe ich rund um das Thema Kosten der Unterkunft?
• Wie viel darf meine Wohnung kosten?
• Was sind angemessene Heizkosten? Gehört die jährliche Nebenkostenabrechnung zu den Unterkunftskosten?
• Ab wann kann ich aufgefordert werden umzuziehen, weil meine Wohnung zu teuer ist?
• Was muss ich beachten, wenn ich umziehen möchte?
• Welche Kosten werden bei einem Umzug übernommen?
• Wenn ich Mietrückstände oder Mietschulden habe, was kann ich tun?
Thema: Kosten der Unterkunft im SGB II
Referenten: Rechtsanwalt Herr Dr. Michael Hennig und Sozialberater Hendrik Bolte
Termin: 21. März 2014 von 10 – 12 Uhr
Ort: DGB-Haus, großer Saal im 1. OG
Die Veranstaltung steht allen interessierten Menschen offen und ist kostenfrei.
Kölner Arbeitslosenzentrum e.V.
Hans-Böckler-Platz 1
50672 Köln
Alle Infos über uns auch auf unserer Internetseite: www.koelnerarbeitslosenzentrum.de