Überfällige grenzüberschreitende UVP für AKW Doel 1 und 2: Anti-Atom-Initiativen fordern Teilnahme von Bund und Ländern

umweltDie Anti-Atomkraft-Initiativen aus Aachen, Lingen, Bonn und Münster sowie das Umweltinstitut München haben diese Woche vom Bundesumweltministerium, den Landesregierungen in Düsseldorf und Hannover sowie der Stadt und Städteregion Aachen die Teilnahme an der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die belgischen AKW  Doel 1 und 2 (Antwerpen) schriftlich gefordert. Das Bundesumweltministerium hatte entsprechende Informationen dazu am 8. September veröffentlicht. Die von der belgischen Regierung initiierte Registrierungsphase für das UVP-Verfahren läuft nur noch bis zum 30. September 2020.

2015 hatte die belgische Regierung eine 10-jährige Laufzeitverlängerung für die Reaktoren Doel 1 und Doel 2 beschlossen. Für den rechtmäßigen Betrieb ist dazu eine grenzüberschreitende UVP vorgeschrieben, die von der belgischen Regierung nicht durchgeführt wurde. Diese Unterlassung hatte der EuGH im Juli 2019 (s. Hintergründe) als rechtswidrig eingestuft. Im März 2020 bestätigte der belgische Verfassungsgerichtshof dieses europäische Urteil.

Die Anti-Atomkraft-Initiativen fordern angesichts des formal geduldeten Betriebes der sehr störanfälligen AKW von der belgischen Regierung die sofortige Stilllegung von Doel 1 und 2. Nach heutigen Sicherheitsstandards wären die beiden 45 Jahre alten Reaktoren nicht mehr genehmigungsfähig. Erst 2018 trat bei einem schweren Störfall in Doel 1 tagelang hochradioaktives Wasser aus.

"Ein massiver Austritt von Radioaktivität hat bis nach Deutschland Auswirkungen. Deshalb fordern wir von der Bundesregierung, den Landesregierungen sowie der Stadt und Städteregion Aachen die Teilnahme an der belgischen UVP," erklärte Katrin Wolfarth vom Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie. „Es sollten möglichst viele Einzelpersonen, Organisationen und Städte ihre durch die Aarhus-Konvention verbrieften Rechte auf Öffentlichkeitsbeteiligung wahrnehmen und sich in der verbliebenen kurzen Zeit für die UVP registrieren!“ Die Anti-Atomkraft-Initiativen und das Umweltinstitut München werden ebenfalls an der grenzüberschreitenden UVP teilnehmen. 

Zeitgleich ist weiterhin vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt die Klage eines Aachener Atomkraftgegners gegen die im März 2020 erteilte Exportgenehmigung für neue Brennelemente von der Brennelementefabrik Lingen eben für Doel 1 und 2 anhängig. Die Klage hat aufschiebende Wirkung.

Hintergrund:

Aufgrund der Verlängerung der Reaktoren 2015 durch die belgische Regierung wendeten sich die Umweltorganisationen Bond Beter Leefmilieu (BBL) und Inter-Environnement Wallonie (IEW) an das belgische Verfassungsgericht. Dieses verwies den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union (CJEU), welcher dann zugunsten der Verbände entschied. In den Schlussfolgerungen wurde klargestellt, dass gemäß dem Übereinkommen von Aarhus und Espoo für eine entsprechende Verlängerung der Laufzeiten eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung und öffentliche Konsultation durchzuführen und bis Ende 2022 zur Verabschiedung einzureichen sei. Das von der Regierung angeführte Argument der Versorgungssicherheit befreit sie nicht von der Einhaltung dieser Konventionen.

Das Bündnis besteht aus:

  • Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie
  • Stop Tihange Deutschland e. V.
  • Bündnis AgiEL – AtomkraftgegnerInnen im Emsland
  • AntiAtomBonn
  • Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
  • SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster
  • IPPNW – Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkriegs/ Ärzte in sozialer Verantwortung
  • Umweltinstitut München e.V.

Quelle: www.umweltinstitut.org

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